HEIKO BICK AKTENVERNICHTUNG
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Heiko Bick Aktenvernichtung GmbH & Co. KG in Osnabrück
SERVICE - Aufbewahrungsfristen
Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) verkürzt Aufbewahrungsfristen für Geschäftspapiere:
Die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Geschäftspapiere sollen sinken - zunächst auf 8 Jahre (2013-2015) und dann sogar auf 7 Jahre (ab 2015).
Bisher müssen Unternehmen ihre Rechnungen und Belege nach § 147 AO, § 257 HGB und § 14 b UStG 10 Jahre aufbewahren. Zu teuer sagt die große Mehrheit der Unternehmer.
Die FDP forderte deshalb eine Verkürzung der Aufbewahrungspflichten auf 5 Jahre - und zusätzlich eine Anbindung der Maßnahme an das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013).
Nach intensiven Diskussionen stand am Ende der Kabinettsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (JStG 2013).
Der sieht vor, dass die Aufbewahrungspflicht stufenweise sinkt: Ab 2013 auf 8 Jahre und ab 2015 dauerhaft auf 7 Jahre.
Aufbewahrungsfristen A - Z
Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§§ 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben aber alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Aufbewahrungsvorschriften nach § 147 Abgabenordnung (AO) zu erfüllen.
Neben den o. g. Vorschriften finden sich weitere unterschiedliche Regelungen zu den Aufbewahrungsfristen in diversen Gesetzen und Verordnungen so z. B.:
Produkthaftungsgesetz ProdHaftG
Steuerrecht EStG, KStG, GewStG
Zivilrecht BGB, ZPO
Aktiengesetz AktG
Banken- und Versicherungsgesetz
Beamtenrecht
Röntgenverordnung RÖV
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe EfbV
Strahlenschutzverordnung StrlSchV
Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und zur Aufbewahrung von Schriftgut stimmen nur zum Teil überein.
Aus steuerlichen Gründen sind sämtliche Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen (wie z.B. DV-Datenträger und Mikrofilme) aufzubewahren, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die handelsrechtlichen Vorschriften haben damit für die betriebliche Praxis nicht die Bedeutung, wie sie den steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zukommt. Im Folgenden werden daher vornehmlich die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen dargestellt.